Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf der Kurz + Gut Website und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
§ 1 Gewinnspiel
1.1. Das Gewinnspiel wird von BODA Filmproduktion UG (haftungsbeschränkt) – im folgenden BODA genannt – in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt. BODA vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. BODA wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
§ 2 Teilnahme
2.1. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind aus Gründen des Minderjährigenschutzes von der Teilnahme an den Anruf / SMS Gewinnspielen ausgeschlossen.
2.2. Zur Wahrung der Chancengleichheit unserer Anrufer / SMS Teilnehmer sind ferner folgende Personen nicht zur Teilnahme berechtigt:
2.3. Anrufer, die mit Powerdialern und/oder computergestützten Wählprogrammen oder in anderer Form die Teilnahme oder die Gewinnmöglichkeiten manipulieren, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber den Mitspielern zu verschaffen;
2.4. Derzeitige und ehemalige Mitarbeiter von BODA Filmproduktion UG (haftungsbeschränkt) und aller verbundenen Unternehmen, sowie deren Angehörige;
2.5. Mitarbeiter der Landesmedienanstalten
2.6. Mitarbeiter von Unternehmen, die ebenfalls Call / SMS und Click Voting Gewinnspielen produzieren, ausstrahlen oder abwickeln, sowie deren Angehörige.
2.7. Die Wirkung des § 657 BGB gilt gegenüber diesen Personen nicht.
2.8. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet und mittels Anruf oder SMS seine Lösung abgibt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantwort hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Anrufes oder der SMS.
2.9. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
3.1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich BODA das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
3.2. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
3.3. Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§ 4 Mitmachmöglichkeiten
4.1. Informationen über das Spiel, über die aktuell eingesetzte Spielvariante, die Gewinne und die Mitmachmöglichkeiten bei den Anruf / SMS Gewinnspielen werden auf den entsprechenden Internetseiten / Homepages des jeweiligen Gewinnspiels bekannt gegeben.
4.2. Mitmachen per Telefon
Jeder Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG auf die verwendete 01378 -Gewinnnummer kostet EUR 0,50. Anrufe aus anderen Netzen, insbesondere aus Mobilfunknetzen, können andere Preise haben, über deren Höhe die jeweiligen Netzbetreiber und Service Provider Auskunft erteilen.
Die Aufnahme der Anrufe erfolgt über unseren externen Telefon-Dienstleister, der hierzu verschiedene technische Mechanismen einsetzt, um die große Anzahl der eingehenden Anrufe zu bewältigen.
4.3. Mitmachen per SMS
In Deutschland ist die Teilnahme auch per SMS möglich. Hierfür ist es erforderlich, eine SMS mit der Lösungsangabe an die eingeblendete Nummer zu senden. Es können nur solche SMS berücksichtigt werden, die über eine aktivierte Rufnummernerkennung verfügen, da sonst eine Rückruf im Gewinnfalle nicht möglich ist. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der SMS gilt der protokollierte Zeitpunkt des Eingangs bei unserem externen Telefon-Dienstleister. BODA oder seine Kooperationspartner sind für eine verzögerte SMS-Verarbeitung/-Weiterleitung von Seiten der Netzbetreiber oder Serviceprovider nicht verantwortlich und haften nicht für Nachteile, die aus derartigen Verzögerungen entstehen.
§ 5 Auflösung der Rätsel
5.1. Alle Rätsel werden in der Regel vor der nächsten Folge des Gewinnspiels aufgelöst. Von diesem Grundsatz kann aus Gründen redaktioneller Gestaltung abgewichen werden.
§ 6 Die BODA - Gewinnnummern
6.1. Aus Deutschland per Telefon: 01378 8011 01/02/03 (EUR 0,50 /Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, Mobilfunktarife können abweichen).
6.2. Aus Deutschland per SMS: 40700 (EUR 0,50 pro SMS von allen Mobilfunknetzen zzgl. eventueller netzspezifischer Zusatzkosten).
6.3. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber.
§ 7 Durchführung und Abwicklung
7.1. Die Gewinner werden von BODA schriftlich benachrichtigt und können auf www.kurz-und-gut.tv und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. BODA ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
7.2. Falls BODA nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
7.3. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4) und (5)).
7.4. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
7.5. Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
7.6. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.
7.7. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
7.8. Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.
7.9. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner.
7.10. Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
7.11. Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.
7.12. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
7.13. Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
7.14. Geldgewinne erhält der Gewinner per Verrechnungsscheck an die von ihm angegebene Postadresse.
7.15. Es bleibt BODA jedoch vorbehalten, den Geldgewinn auf das Bankkonto des Gewinners zu überweisen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner seine Bankverbindung anzugeben. BODA ist berechtigt, die Bankverbindung an den jeweiligen Kooperationspartner weiterzuleiten, so dass dieser die Überweisung vornehmen kann.
7.16. Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
7.17. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
7.18. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
7.19. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
7.20. Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an BODA zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§ 8 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
8.1. BODA behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht BODA insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann BODA von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 9 Datenschutz
9.1. BODA verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung verwiesen.